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Hinweis in eigener Sache:

Mit Datum der Linienbestimmung vom 25.06.2010 ist die Küstenautobahn A 22 in A 20 umbenannt worden. Auf diesen Seiten finden Sie noch die alte Bezeichnung A 22.

Unsere aktuellen Informationen rund um die weiteren Planungen der Küstenautobahn A 20 (alt A 22) finden Sie nunmehr im Internetauftritt unserer Behörde https://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Link zu den aktuellen Informationen:
Aktuelle Informationen zur Küstenautobahn A 20 (alt A 22)

Diese Internetseite wird Ihnen aber auch noch weiterhin (für einen Übergangszeitraum) zur Verfügung stehen.


Planung der Küstenautobahn A 22

Untersuchungen für den Bedarfsplan 2004 belegen die unterdurchschnittliche Erschließung des nordwestdeutschen Küstenraumes. Im wachsenden Europa wird zunehmende Mobilität zentrales Erfordernis. Bevölkerung und Tourismus werden mehr als bisher auf eine effiziente Verkehrsinfrastruktur angewiesen sein. Das Land Niedersachsen, die Wirtschaft und die Kommunen möchten das für die Entwicklung der niedersächsischen Küste so wichtige Projekt so schnell wie möglich realisieren.

Auf diese Herausforderung wird von den drei Partnern Land, Wirtschaft und Kommunen innovativ reagiert. Die Kosten für die Planung (Ergänzung 6.10.2015: zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens) werden von den drei Partnern zu je einem Drittel getragen. Erstmalig wird so für eine großräumige Straßenplanung ein "Public Private Partnership"-Projekt auf den Weg gebracht.

Die Straßenplanung erfolgt in gesetzlich geregelten Schritten von der Korridorsuche in der Raumordnung, über die Entwurfsplanung und die Planfeststellung bis hin zum Bau. Auf diese Weise lassen sich die Auswirkungen eines Straßenbaus mit zunehmender Detailgenauigkeit beschreiben. Geltendes Recht garantiert eine Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.