Home Home
Themen
Linienbestimmung beantragt (21.04.2009)

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat am 21.04.2009 die Linienbestimmung nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Neubau der Küstenautobahn A 22 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beantragt.

Gegenüber dem im Januar 2009 landesplanerisch festgestellten Verlauf wurde die Linie nordöstlich von Jaderberg vom dortigen Vogelschutzgebiet abgesetzt. Damit wurde eine Maßgabe der Regierungsvertretungen in der Landesplanerischen Feststellung zur Optimierung des Trassenverlaufs bereits zur Linienbestimmung umgesetzt. Außerdem wurde auf Grundlage einer weiteren Maßgabe die Anschlussstelle der A 22 mit dem untergeordneten Straßennetz im Bereich Wapeldorf/Heubült (Ersatz für die bestehende Anschlussstelle Jaderberg) von der West- auf die Ostseite der A 29 an die K 130/K 340 verlegt.

Als Auszug aus den Antragsunterlagen veröffentlichen wir die nachstehende Übersichtskarte:

   Übersichtskarte Antrag Linienbestimmung  10,3 MB

Das Verfahren der Linienbestimmung ist ein verwaltungsinterner Vorgang. Nach Abschluss des Verfahrens werden die am Raumordnungsverfahren Beteiligten und die Öffentlichkeit über das Ergebnis informiert.