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Die A 22 gehört  mit einer  Länge  von  ca. 116 km  (ohne Weserquerung) neben der A 39, der A 14 in Sachsen-Anhalt und der A 94 in Bayern zu den größten deutschen Neubauplanungen von Autobahnen. Allein die Planungskosten bis zur Planfeststellung werden mit ca. 16 Mio. € veranschlagt, das Bauvolumen selbst bewegt sich nach derzeitiger Schätzung in einer Größenordnung von ca. 870 Mio. Euro.

Um mit der Linienplanung rasch beginnen und ein Raumordnungsverfahren durchführen zu können, verständigten sich die betroffenen Regionen (Kreise und Kommunen), die Wirtschaft (vertreten durch die Industrie- und Handelskammern Stade und Oldenburg) und das Land Niedersachsen schon kurz nach der Verabschiedung des neuen Bedarfsplans im Sommer 2004 auf ein Novum in der Finanzierung der Planungskosten. Danach beteiligen sich die Regionen und die Wirtschaft freiwillig zu je einem Drittel an den Kosten der Linienplanung, die insgesamt mit ca. 2,25 Mio. € veranschlagt werden. Mit einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung stellen die drei Finanzierungspartner sicher, dass die notwendigen Mittel für die tätigen Ingenieurbüros zeitgerecht zur Verfügung stehen. Damit kann trotz der äußert angespannten Finanzlage aller Beteiligten die Planung der A 22 noch im Jahr 2004 auf den Weg gebracht werden.

Die Federführung für die Linienplanung liegt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Ziel ist es, bis Mitte des Jahres 2008 das Raumordnungsverfahren mit der Landesplanerischen Feststellung abzuschließen und die förmliche Linienbestimmung nach § 16 FStrG zu erreichen. Die ersten Schritte hierzu sind bereits im September 2004 mit der Veröffentlichung der EU-weiten Ausschreibung für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) eingeleitet worden.

Die nachstehende Übersichtskarte gibt einen Überblick über den vorläufigen Planungsraum. Die rote Linie, die von Westerstede kommend durch den Wesertunnel in Richtung Bremervörde verläuft und nördlich Stade an die geplante Elbequerung im Zuge der A 20 anbindet, entspricht der niedersächsischen Meldung für die Fortschreibung des Bedarfsplans. Sie berücksichtigt bereits viele umweltfachliche Belange, aber nicht alle. So wird der Naturschutz insbesondere bei der Berücksichtigung von  FFH - und  IBA – Gebieten (IBA = Important Bird Area) ein besonderes Augenmerk erfordern.

Bereits jetzt zeigt sich, dass alternativ zu der auf der Karte dargestellten roten Linienführung über Bremervörde östlich der Weser eine nördliche Trassenführung (gelb dargestellt)  zu untersuchen sein wird, die vom Wesertunnel aus über einen Versatz auf der A 27 bis nördlich Bremerhaven geführt wird und von dort nach Osten in Richtung Elbetunnel verläuft. Auch eine derartige nördliche Linienführung war bereits Gegenstand der Untersuchung der Küstenautobahn Anfang der 70er Jahre.

Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den dargestellten Linien lediglich um Achsen möglicher Untersuchungskorridore handelt. Diese Untersuchungskorridore können eine variable Breite von mehreren Kilometern haben, so dass genügend Raum für weitere Varianten oder Modifikationen bleibt.

Welcher Variante letztlich der Vorzug gegeben wird, bleibt einer Gesamtabwägung aller relevanter raumordnerischer Belange, wie z.B. verkehrlicher, ökologischer und wirtschaftlicher Belange, im Raumordnungsverfahren vorbehalten.


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