Home Home
Themen
Zuschriften Einzelner

In letzter Zeit sind wiederholt Zuschriften bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingegangen, die die Planung und den Bau der A 22 grund­sätzlich in Frage stellen und bereits jetzt Betroffenheiten Einzelner aufzeigen.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass aus Kapazitätsgründen diese Zuschriften nicht individuell beantwortet werden können. 

Zu den Inhalten und Bedenken aus diesen Anfragen nehmen wir wie folgt Stellung:

Das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte im Jahre 2003 das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) beauftragt, eine Untersuchung durchzuführen. Ziel dieser Untersuchung war es, Aussagen über Wirkungen einer A 22 für die betroffenen Räume in verkehrlicher, raumordnerischer, wirtschaftsstruktureller und ökologischer Hinsicht zu erarbeiten. Die Untersuchungsergebnisse sind im Internet (http://www.kuestenautobahn.info/65.144.0.0.1.0.phtml) einzusehen. Hier wird sehr ausführ­lich zu den Fragen hinsichtlich der Wirkungen einer A 22 Auskunft gegeben.

Seit Oktober 2004 liegt der geltende Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum 5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes) vor. Die A 22 ist darin mit einer Länge von rund 113 km und Baukosten von rund 844 Mio. € im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ ausgewiesen. Damit hat der Deutsche Bundestag die Absicht zur Planung und zum Bau der A 22 fest­gelegt. 

Im Rahmen der fortschreitenden Detailplanung wird dieser „besondere naturschutz­fachliche Planungsauftrag“ umgesetzt. Die verschiedenen Untersuchungen erfolgen gewissenhaft und auf gesetzlicher Grundlage. Hierbei erhält die Umweltverträglichkeits­studie (UVS) eine besondere Bedeutung. Aussagen zu Immissionen sind in der UVS enthalten. Gegebenenfalls werden hierzu zusätzliche Untersuchungen in Auftrag gegeben. In den Untersuchungen werden die Varianten vertieft untersucht und nach einheitlichen Methoden bewertet und miteinander verglichen. 

Anschließend wird aus den Ergebnissen aller Untersuchungen eine sogenannte Vor­zugsvariante (der Straßenbauverwaltung) ermittelt. Diese Linie wird zusammen mit allen anderen Varianten im Raumordnungsverfahren durch die Raumordnungsbehörde über­prüft. In diesem Verfahren werden auch Stellungnahmen der beteiligten Behörden, anerkannten Verbänden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Bürgerinitiativen eingeholt und durch die Raumordnungsbehörde abgewogen (geplante zweite Stufe der Online-Beteiligung). Alle in das Raumordnungsverfahren gegebenen Unterlagen werden ent­sprechend der gesetzlichen Grundlage zur Einsicht aller Bürger öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen einzelner Bürger können ausschließlich über die zuständige Gemeinde oder Bürgerinitiativen erfolgen.

Einzelne Betroffenheiten (z. B. durch Immissionsbelastungen, Inanspruchnahme von Grundstücken und Gebäuden) werden erst bei der detaillierten Festlegung der Trasse im Planfeststellungsverfahren ermittelt. Dann werden die privatrechtlichen Belange mit den öffentlichen Interessen zum Bau der A 22 durch die Planfeststellungsbehörde abgewogen, die Fragen der Entschädigung geklärt sowie die fachliche Planung über­prüft und der öffentlich-rechtlichen Genehmigung zugeführt.