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Themen
zur Genauigkeit der Trassenverläufe

Der in den Karten wiedergegebene Verlauf der Trassen dient in der momentanen Planungsphase (Raumordnung) dazu, die raumordnerische Verträglichkeit zu überprüfen und beinhaltet noch einen relativ großen Planungsspielraum.

In den sich anschließenden Planungsphasen wird die nur in ihrem generellen Verlauf (nach § 16 Bundes-fernstraßengesetz (FStrG)) bestimmte Linie mit Entwurfsfortschritt immer detaillierter. Abweichungen können sich insbesondere aus berechtigten Einwendungen im Planfeststellungsverfahren ableiten oder aus technischen, wirtschaftlichen oder ökologischen Verbesserungen ergeben. Auch ohne solche besonderen Verhältnisse, sind Abweichungen noch innerhalb weniger hundert Meter möglich!

Einzelne Betroffenheiten (z. B. durch Immissionsbelastungen, Inanspruchnahme von Grundstücken und Gebäuden) werden erst bei der detaillierten, flurstücksgenauen Festlegung der Trasse im Planfeststellungsverfahren (nach Abschluss des technischen Entwurfes) ermittelt. Dann werden die privatrechtlichen Belange mit den öffentlichen Interessen zum Bau der A 22 durch die Planfeststellungsbehörde abgewogen, die Fragen der Entschädigung geklärt sowie die fachliche Planung über­prüft und der öffentlich-rechtlichen Genehmigung zugeführt.